Information
Der Teilnehmer/Gast ist durch blue-Dimension nicht versichert. Der Teilnehmer
verpflichtet sich für genügenden und gültigen Versicherungsschutz
(Unfall- und Krankenversicherung). Diese Versicherungen müssen vom Teilnehmer
selber abgeschlossen werden. Obwohl ich Ihnen ein optimales Arrangement anbiete
und für Ihre Sicherheit verantwortlich bin, sind Unfälle in der
Natur nie ganz ausgeschlossen.
Alle Touren werden durch mich organisiert und kompetent geführt.
Ich bestätige auch, dass
eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF
5 Mio. pro Unfall für Personen- und Sachschäden abgeschlossen
wurde.
Zudem habe ich die gesetzlich vorgeschriebenen üblichen
Versicherungen abgeschlossen wie Kranken- und
Unfallversicherungen.
Es ist Sache des Gastes, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
die
folgenden (empfohlenen) Versicherungen abzuschliessen:
- Vertragsrücktrittsversicherung, auch Annullationskosten-Versicherung
genannt (vgl. Art. 5 lit. e PauRG);
- Kranken- und Unfallversicherung;
- Versicherung der Such-, Bergungs- und Rückführungskosten
bei Unfall
oder Krankheit, sofern und soweit diese Versicherung nicht bereits
in den
Kranken- und Unfallversicherungen eingeschlossen ist (vgl. auch
Art. 5
lit. e PauRG);
- Haftpflichtversicherung mit Einschluss von Bergunfällen.
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Qualitätssicherung
durch den Gast Der Gast ist verpflichtet, die Weisungen
des Tourenleiters strikte zu befolgen.
Im Widerhandlungsfall ist der Tourenleiter
zum sofortigen Abbruch berechtigt
und der Gast zur Bezahlung der vollständigen vereinbarten
Vergütung
verpflichtet. Der Gast ist verpflichtet, mich als verantwortliche
Führungsperson und Tourenleiter
von sich aus über
allfällige, in seiner
Person bestehende Risiken (insbesondere gesundheitliche Risiken)
zu
informieren. Ohne gegenteilige Information garantiert der Gast,
dass er über die für die Erfüllung
des konkreten
Führungauftrages erforderlichen Eigenschaften wie Kondition,
physische
und psychische Gesundheit, Bergerfahrung, Trittsicherheit und
Schwindelfreiheit, Ausrüstung usw. verfügt. Erfüllt
der Gast seine
Orientierungspflicht nicht, so kann ist der Tourenleiter im
Widerhandlungsfall zur
sofortigen Umkehr berechtigt und der Gast zur Bezahlung der vollständigen
vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Der Gast akzeptiert die Risiken, die
auch bei einer sorgfältigen
und kompetenten Vertragserfüllung durch blue-Dimension, bzw.
den Tourenleiter bestehen. |