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Information
Der Teilnehmer/Gast ist durch blue-Dimension nicht versichert. Der Teilnehmer verpflichtet sich für genügenden und gültigen Versicherungsschutz (Unfall- und Krankenversicherung). Diese Versicherungen müssen vom Teilnehmer selber abgeschlossen werden. Obwohl ich Ihnen ein optimales Arrangement anbiete und für Ihre Sicherheit verantwortlich bin, sind Unfälle in der Natur nie ganz ausgeschlossen.

Alle Touren werden durch mich organisiert und kompetent geführt. Ich bestätige auch, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 5 Mio. pro Unfall für Personen- und Sachschäden abgeschlossen wurde. Zudem habe ich die gesetzlich vorgeschriebenen üblichen Versicherungen abgeschlossen wie Kranken- und
Unfallversicherungen.

Es ist Sache des Gastes, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die
folgenden (empfohlenen) Versicherungen abzuschliessen:

  • Vertragsrücktrittsversicherung, auch Annullationskosten-Versicherung
    genannt (vgl. Art. 5 lit. e PauRG);
  • Kranken- und Unfallversicherung;
  • Versicherung der Such-, Bergungs- und Rückführungskosten bei Unfall
    oder Krankheit, sofern und soweit diese Versicherung nicht bereits in den
    Kranken- und Unfallversicherungen eingeschlossen ist (vgl. auch Art. 5
    lit. e PauRG);
  • Haftpflichtversicherung mit Einschluss von Bergunfällen.
Qualitätssicherung durch den Gast
Der Gast ist verpflichtet, die Weisungen des Tourenleiters strikte zu befolgen. Im Widerhandlungsfall ist der Tourenleiter zum sofortigen Abbruch berechtigt und der Gast zur Bezahlung der vollständigen vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Der Gast ist verpflichtet, mich als verantwortliche Führungsperson und Tourenleiter von sich aus über allfällige, in seiner Person bestehende Risiken (insbesondere gesundheitliche Risiken) zu informieren. Ohne gegenteilige Information garantiert der Gast, dass er über die für die Erfüllung des konkreten Führungauftrages erforderlichen Eigenschaften wie Kondition, physische und psychische Gesundheit, Bergerfahrung, Trittsicherheit und Schwindelfreiheit, Ausrüstung usw. verfügt. Erfüllt der Gast seine Orientierungspflicht nicht, so kann ist der Tourenleiter im Widerhandlungsfall zur sofortigen Umkehr berechtigt und der Gast zur Bezahlung der vollständigen vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Der Gast akzeptiert die Risiken, die auch bei einer sorgfältigen und kompetenten Vertragserfüllung durch blue-Dimension, bzw. den Tourenleiter bestehen.
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